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   KG, 02.08.2021 - (2) 121 Ss 81/21 (11/21), 121 Ss 81/21, 2 Ss 11/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41302
KG, 02.08.2021 - (2) 121 Ss 81/21 (11/21), 121 Ss 81/21, 2 Ss 11/21 (https://dejure.org/2021,41302)
KG, Entscheidung vom 02.08.2021 - (2) 121 Ss 81/21 (11/21), 121 Ss 81/21, 2 Ss 11/21 (https://dejure.org/2021,41302)
KG, Entscheidung vom 02. August 2021 - (2) 121 Ss 81/21 (11/21), 121 Ss 81/21, 2 Ss 11/21 (https://dejure.org/2021,41302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Strafrahmenwahl, minder schwerer Fall, vertypte Milderungsgründe, Kussversuch, sexuelle Handlung, Doppelverwertungsverbot

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 3 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 50 StGB, § 177 Abs 1 StGB, § 177 Abs 9 StGB
    Strafrahmenwahl bei minder schwerem Fall sowie vertypten Milderungsgründen; Kussversuch als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Strafbarkeit eines Kussversuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Minder schwerer Fall/Vertypte Milderungsgründe - Strafe beim Kussversuch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 512/19

    Zusammentreffen von Milderungsgründen (Gesamtwürdigung für die konkrete

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
    a) Das Amtsgericht ist von einem minder schweren Fall der sexuellen Nötigung "gemäß § 177 Abs. 6 StGB" (gemeint ist offensichtlich § 177 Abs. 9 StGB) ausgegangen, "weil mit § 21 StGB sowie §§ 22, 23 StGB zwei vertypte Milderungsgründe vorlagen." Diese Begründung lässt nicht erkennen, dass sich das Amtsgericht des Umstands bewusst war, dass in Fällen, in denen sowohl Strafrahmenverschiebungen gemäß § 49 Abs. 1 StGB als auch die Annahme eines minder schweren Falls möglich sind, unterschiedliche Strafrahmen zur Wahl stehen, von denen einer für den Angeklagten günstiger sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 512/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 11. August 1987 - 3 StR 341/87 -, juris).

    Welchen Strafrahmen es wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommenden Umstände, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 aaO; BGH, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 5 StR 201/15 -, juris; BGH vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81 -, juris).

    Die Urteilsgründe müssen aber belegen, dass das Gericht die unterschiedlichen Möglichkeiten erkannt und geprüft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 aaO; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 933, 1113 mwN).

  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
    Erheblich im Sinne der Norm sind vielmehr nur sexuelle Handlungen, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324).
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
    In die am Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung orientierte Bewertung sind auch die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens einzubeziehen und neben den näheren Umständen der Handlung die Beziehung zwischen der Beteiligten und die konkrete Tatsituation zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StraFo 2006, 251; BGH, Urteil vom 25. Juli 1989 - 1 StR 95/89, NJW 1989, 3029).
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 417/11

    Nötigung; sexuelle Nötigung (Erheblichkeit); lückenhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
    Dies gilt umso mehr, wenn die Handlung für sich genommen in ihrer sexuellen Ausprägung nicht besonders gravierend oder nachhaltig ist (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11 -, juris).
  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
    Führt - wie hier - die einfache oder mehrfache Strafrahmenmilderung des Regelstrafrahmens gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu einem günstigeren Strafrahmen als ein minder schwerer Fall, bedarf die Annahme eines solchen der Erörterung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01 -, juris; BGH, Urteil vom 4. August 2004 - 2 StR 183/04 -, juris).
  • BGH, 04.08.2004 - 2 StR 183/04

    Räuberische Erpressung; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Tateinheit;

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
    Führt - wie hier - die einfache oder mehrfache Strafrahmenmilderung des Regelstrafrahmens gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu einem günstigeren Strafrahmen als ein minder schwerer Fall, bedarf die Annahme eines solchen der Erörterung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01 -, juris; BGH, Urteil vom 4. August 2004 - 2 StR 183/04 -, juris).
  • BGH, 04.06.2015 - 5 StR 201/15

    Unanwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Strafrahmenwahl

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
    Welchen Strafrahmen es wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommenden Umstände, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 aaO; BGH, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 5 StR 201/15 -, juris; BGH vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81 -, juris).
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 95/89

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlungen

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
    In die am Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung orientierte Bewertung sind auch die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens einzubeziehen und neben den näheren Umständen der Handlung die Beziehung zwischen der Beteiligten und die konkrete Tatsituation zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StraFo 2006, 251; BGH, Urteil vom 25. Juli 1989 - 1 StR 95/89, NJW 1989, 3029).
  • BGH, 11.08.1987 - 3 StR 341/87

    Erfordernis des Anstellens einer Gesamtwürdigung für die Frage der Anwendung des

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
    a) Das Amtsgericht ist von einem minder schweren Fall der sexuellen Nötigung "gemäß § 177 Abs. 6 StGB" (gemeint ist offensichtlich § 177 Abs. 9 StGB) ausgegangen, "weil mit § 21 StGB sowie §§ 22, 23 StGB zwei vertypte Milderungsgründe vorlagen." Diese Begründung lässt nicht erkennen, dass sich das Amtsgericht des Umstands bewusst war, dass in Fällen, in denen sowohl Strafrahmenverschiebungen gemäß § 49 Abs. 1 StGB als auch die Annahme eines minder schweren Falls möglich sind, unterschiedliche Strafrahmen zur Wahl stehen, von denen einer für den Angeklagten günstiger sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 512/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 11. August 1987 - 3 StR 341/87 -, juris).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - 121 Ss 81/21
    Welchen Strafrahmen es wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommenden Umstände, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 aaO; BGH, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 5 StR 201/15 -, juris; BGH vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81 -, juris).
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